Schüler müssen in ihren Lern- und Entwicklungsprozessen optimal gefördert werden. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Fokus liegt insgesamt auf dem Bewusstmachen des bereits Erreichten, nicht im ständigen Aufzeigen der Defizite.
Über die Möglichkeiten, Entscheidungen zu beanstanden, informiert die Schulordnung.