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Unsere wichtigsten Daten

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1.2 SP Wi – Bezug und Verbindlichkeit

Schule besitzt nur eine relative Autonomie. Verknüpft mit der Anwendung gesetzmäßiger Vorschriften bildet das Schulprojekt für die aktiv beteiligten Schulpartner einen grundsätzlich höchst verbindlichen Handlungsrahmen.

1.2.1 Gesetzliche Vorgaben

Die Gemeindeschule Wirtzfeld ist eine von sieben Schulen, deren Trägerschaft bei der Gemeinde liegt.  Es gibt also eine für alle Gemeindeschulen gültige Schulordnung sowie ein Erziehungsprojekt.  → www.gemeindeschulen.be unter Dokumente oder im Schülertagebuch)

Als derart öffentlich subventionierte Unterrichtseinrichtung orientiert sie sich allerdings an den Vorgaben des Unterrichtsministeriums der DG.  Für die Schule Wirtzfeld gelten mithin die per Dekret verbindlichen Lehr- und Lernrahmen, wobei folgende Dokumente → http://www.bildungsserver.be insbesondere:

1.2.1.1 Entwicklungsziele und Aktivitätenplan unter: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2526/4543_read-32176/

1.2.1.2 Rahmenpläne unter:
http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2221/4415_read-31778/

 

1.2.2 Beteiligung der Erziehungsberechtigten

Das Schülertagebuch, das ebenfalls die Hausordnung enthält, dient der regelmäßigen Kommunikation und Information zwischen Schule und Elternhaus.  Wer ein Lehrergespräch wünscht, fragte es per Tagebuch an.

Zeugnisse dienen der Bilanzierung und veranlassen zur Kommunikation über den Leistungsstand eines jeden Kindes.  Im Anschluss an die Zeugnisse werden Elterngespräche angeboten.  (→ Schulordnung, 5)

Im Kindergarten und in der Primarschule wird für jedes Kind ein sog. Portfolio (PF) angelegt.  Gemeint ist eine Mappe, in der im Verlaufe der Schulzeit wichtige Arbeiten eines Kindes abgelegt werden. Sie dokumentieren persönliche und schulische Entwicklungen sowie Kompetenzen des Schülers auszugsweise. – Bei Gesprächen mit Eltern kann das PF zu Rate gezogen werden. Die Kinder des letzten Vorschuljahres sowie des 6. Schuljahres erhalten ihr PF am Ende ihrer Schulzeit mit nach Hause.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres lädt das Schulpersonal die Elternschaft zu einem Infoabend ein.  Aktuelle Projekte, Neues und Organisatorisches wird vorgestellt und erörtert. Die Eltern nutzen diese Gelegenheit, sich ein Bild der Schule zu machen, ihre Fragen behandeln zu lassen oder Themen zum Austauschen vorschlagen.

Versammlungen der Lehrer mit den Elternvertretern finden auf Absprache hin statt.

 

1.2.3 Der pädagogische Rat

Der Pädagogische Rat ist die Versammlung des gesamten Personals der Schule.  Seinem Namen nach berät er über alle Aspekte, die das Grundlagendekret (31.08.1998; Abschnitt 2 Artikel 48-54) vorschreibt.

Er tagt viermal pro Schuljahr, und zwar im Juni als Vollversammlung aller PM des Schulzentrums, ansonsten als Personalversammlung in jeder Niederlassung.  Bei Bedarf können die Ratsversammlungen in den Niederlassungen durch gemeinsame Treffen aller PM ersetzt werden.

Die Termine legt die Schulleitung (SL) fest.  Die Inhalte der Tagesordnung (TOP) werden sowohl von der SL als auch von den PM zusammengestellt.

Ein Hauptaugenmerk wird das Personal in den kommenden Jahren auf die Unterrichtsentwicklung mit dem Schwerpunkt Differenzierung und Schüleraktivierung, die Förderpädagogik und das Leistungskonzept richten.

 

1.2.4 Mitwirkung am Schulleben

Das Personal – In jeder Niederlassung hat jedes PM Verantwortungen zu tragen, für seine Arbeit und das Gelingen der Arbeit in der Schule.  Absprachen, gegenseitige Information und gemeinsames Handeln sind Elemente demokratischen Lebens und schließlich Ausdruck gemeinsamen Gestaltungswillens in der Schule.  → Ethik-Charta der Kommunikation

Die Kinder – An der Schule wird den Kindern das Erlernen demokratischer Strukturen gelehrt.  Das Einüben von Gesprächsregeln, der Respekt der Mitschüler und Klassenregeln, das Übernehmen und Gestalten von Diensten, das freie Reden (Vortrag) und Schreiben sind wichtige Übungen demokratischer Mitwirkung.  Allesamt sind sie Aspekte aktiver Schülerbeteiligung.

Die Eltern – Ergänzend zur Beteiligung der Erziehungsberechtigten [→ 1.1.2] bieten sich im Verlaufe der Schulzeit Gelegenheiten, aktiv mitzuwirken.  Die Klassenleiter suchen bei Bedarf den Kontakt zu den Eltern und informieren rechtzeitig darüber.

Bei wichtigen außerschulischen Vorhaben, Projekten oder Themen werden die Eltern in die Überlegungen einbezogen.  Dadurch erhalten sie Gelegenheit, Rückmeldungen zur Schularbeit zu geben, bzw. Fragen zu stellen.

Eltern haben regelmäßig die Gelegenheit, sich an der Organisation und Durchführung des
Schullebens (Schulfeste, Aufführungen, Begleitung bei Ausflügen, …) zu beteiligen.

→ Außerschulische Aktivitäten

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