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Unsere wichtigsten Daten

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1.2 SP Ro – Bezug und Verbindlichkeit

Schule besitzt nur eine relative Autonomie. Verknüpft mit der Anwendung gesetzmäßiger Vorschriften bildet das Schulprojekt für die aktiv beteiligten Schulpartner einen grundsätzlich höchst verbindlichen Handlungsrahmen.

1.2.1 Gesetzliche Vorgaben

Die Narzissenschule ist eine von sieben Schulen, deren Wirken in der Verantwortung der Gemeinde liegt.  Es gibt also eine für alle Gemeindeschulen gültige Schulordnung sowie ein Erziehungsprojekt.  (zu finden auf www.gemeindeschulen.be unter Dokumente oder im Schülertagebuch)

Als derart öffentlich subventionierte Unterrichtseinrichtung orientiert sie sich allerdings an den Vorgaben des Unterrichtsministeriums der DG.

Für die Narzissenschule gelten mithin die per Dekret verbindlichen Lehr- und Lernrahmen, wobei folgende Dokumente insbesondere:

1.2.1.1 Entwicklungsziele und Aktivitätenplan unter: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2526/4543_read-32176/

1.2.1.2 Rahmenpläne unter: http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2221/4415_read-31778/

1.2.2 Beteiligung der Erziehungsberechtigten

Das Schülertagebuch, das ebenfalls die Hausordnung enthält, dient der regelmäßigen Kommunikation und Information zwischen Schule und Elternhaus.  Wer ein Lehrergespräch wünscht, fragte es per Tagebuch an.

Zeugnisse dienen der Bilanzierung und veranlassen zur Kommunikation über den Leistungsstand eines jeden Kindes.  Im Anschluss an die Trimesterzeugnisse werden Elterngespräche angeboten.  (Siehe auch: Schulordnung, 5)

Im Kindergarten und in der Primarschule wird für jedes Kind ein sog. Portfolio (PF) angelegt.  Gemeint ist eine Mappe, in der im Verlaufe der Schulzeit wichtige Arbeiten eines Kindes abgelegt werden.  Diese dokumentieren persönliche wie schulische Entwicklungen und Kompetenzen eines Schülers auszugsweise. – Bei Gesprächen mit Eltern kann das PF zur Rate gezogen werden.  Die Kinder des letzten Vorschuljahres sowie des 6. Schuljahres erhalten die PF-Mappe am Ende ihrer Schulzeit mit nach Hause.

Gelegentlich von Infoabenden, worunter u. a. der „Abend der offenen Tür“, sind alle Eltern eingeladen, sich von den aktuellen Angeboten oder Projekten der Schule ein Bild zu machen.  Selbstverständlich dürfen sie dabei auch Fragen behandeln lassen und Themen zum Austauschen vorschlagen.

Versammlungen des Elternrates finden etwa einmal monatlich gemeinsam mit den Lehrpersonen statt.  Die bei der Gründung des Elternrates formulierten Ziele gelten auch heute noch:
– Förderung des allgemeinen Interesses für das Schulleben der Kinder
– Einbringen der Schulinteressen bei der Schulleitung und dem Schulträger
– Informationsfluss Elternhaus-Schule und allgemeine Informationen an die Eltern

 

1.2.3 Der pädagogische Rat

Der Pädagogische Rat ist die Versammlung des gesamten Personals der Schule (PM).  Seinem Namen nach berät er über alle Aspekte, die das → Grundlagendekret (31.08.1998; Abschnitt 2 Artikel 48-54) vorschreibt.

Er tagt viermal pro Schuljahr, und zwar im Juni als Vollversammlung aller PM des Schulzentrums, ansonsten als Personalversammlung in jeder Niederlassung.  Bei Bedarf können die Ratsversammlungen in den Niederlassungen durch gemeinsame Treffen aller PM ersetzt werden.

Die Termine legt die Schulleitung fest (SL).  Die Inhalte der Tagesordnung (TO) werden sowohl von er SL als auch von den Personalmitgliedern (PM) zusammengestellt.  Je nach TO können ebenfalls Elternvertreter zu den Versammlungen hinzugezogen werden.

 

1.2.4 Mitwirkung am Schulleben

Koordination
In jeder Niederlassung gewährleistet ein PM die Koordination der allgemeinen Kommunikation und Verbindung mit der Schulleitung.  Dieses PM ist Ansprechpartner der SL und des Personals.

Das Personal
In jeder Niederlassung hat jedes PM Verantwortungen zu tragen, für seine Arbeit und das Gelingen der Arbeit in der Schule.  Absprachen, gegenseitige Information und gemeinsames Handeln sind Elemente demokratischen Lebens und schließlich Ausdruck gemeinsamen Gestaltungswillens in der Schule.  So verabreden sich die PM einmal monatlich zu einem Treffen.

Die Kinder
An der Schule wird den Kindern das Erlernen demokratischer Strukturen gelehrt.  Das Einüben von Gesprächsregeln, der Respekt der Mitschüler und Klassenregeln, das Übernehmen und Gestalten von Diensten, das freie Reden (Vortrag) und Schreiben sind wichtige Übungen demokratischer Mitwirkung.  Allesamt sind sie Aspekte aktiver Schülerbeteiligung.

Die Eltern
Ergänzend zur Beteiligung der Erziehungsberechtigten [→ 1.1.2] bieten sich im Verlaufe der Schulzeit Gelegenheiten, aktiv mitzuwirken.  Die Klassenleiter suchen bei Bedarf den Kontakt zu den Eltern und informieren rechtzeitig darüber.
Bei wichtigen außerschulischen Vorhaben, Projekten oder Themen werden die Eltern in die Überlegungen einbezogen.  Dadurch erhalten sie Gelegenheit, Rückmeldungen zur Schularbeit zu geben, bzw. Fragen zu stellen.
Eltern haben regelmäßig die Gelegenheit, sich an der Organisation und Durchführung des
Schullebens (Schulfeste, Aufführungen, Begleitung bei Ausflügen, …) zu beteiligen.

 

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