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Unsere wichtigsten Daten

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1.2 SP Ma – Bezug und Verbindlichkeit

Schule besitzt nur eine relative Autonomie. Verknüpft mit der Anwendung gesetzmäßiger Vorschriften bildet das Schulprojekt für die aktiv beteiligten Schulpartner einen grundsätzlich höchst verbindlichen Handlungsrahmen.

1.2.1 Gesetzliche Vorgaben

Die Clara-Viebig-Schule ist eine von sieben Schulen, deren Trägerschaft bei der Gemeinde liegt.  Es gibt also eine für alle Gemeindeschulen gültige Schulordnung sowie ein Erziehungsprojekt.  (→ www.gemeindeschulen.be unter Dokumente oder im Schülertagebuch)

Als derart öffentlich subventionierte Unterrichtseinrichtung orientiert sie sich allerdings an den Vorgaben des Unterrichtsministeriums der DG.

Für die Clara-Viebig-Schule gelten mithin die per Dekret verbindlichen Lehr- und Lernrahmen, wobei folgende Dokumente insbesondere:

1.2.1.1 Entwicklungsziele und Aktivitätenplan
http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2526/4543_read-32176/

1.2.1.2 Rahmenpläne
http://www.bildungsserver.be/desktopdefault.aspx/tabid-2221/4415_read-31778/

1.2.2 Beteiligung der Erziehungsberechtigten

Das Schülertagebuch, das ebenfalls die Hausordnung enthält, dient der regelmäßigen Kommunikation und Information zwischen Schule und Elternhaus.  Wer ein Lehrergespräch wünscht, fragte es per Tagebuch an.

Zeugnisse dienen der Bilanzierung und veranlassen zur Kommunikation über den Leistungsstand eines jeden Kindes.  Im Anschluss an die Trimesterzeugnisse werden Elterngespräche angeboten, damit Eltern sich über den Entwicklungsstand ihres Kindes informieren können.  (→ Schulordnung, 5)

Im Kindergarten und in der Primarschule wird für jedes Kind ein sog. Portfolio (PF) angelegt, das den Kindern, Eltern und Lehrern als Beobachtungsdokument dienen soll.  Es belegt auszugsweise Entwicklungen und Leistungen des Schülers.  Die Kinder des letzten Vorschuljahres sowie des 6. Schuljahres erhalten ihr PF am Ende ihrer Schulzeit mit nach Hause.

Gelegentlich eines Infoabends im Monat September sind alle Eltern eingeladen, sich von den aktuellen Angeboten oder Projekten der Schule ein Bild zu machen.  Selbstverständlich dürfen sie dabei auch Fragen behandeln lassen und Themen zum Austauschen vorschlagen.

Versammlungen des Elternrates finden gemeinsam mit den Lehrpersonen statt.

 

1.2.3 Der pädagogische Rat

Der Pädagogische Rat ist die Versammlung des gesamten Personals der Schule (PM).  Seinem Namen nach berät er über alle Aspekte, die das → Grundlagendekret (31.08.1998; Abschnitt 2 Artikel 48-54) vorschreibt.

Er tagt viermal pro Schuljahr, und zwar im Juni als Vollversammlung aller PM des Schulzentrums, ansonsten als Personalversammlung in jeder Niederlassung.  Bei Bedarf können die Ratsversammlungen in den Niederlassungen durch gemeinsame Treffen aller PM ersetzt werden.

Die Termine legt die Schulleitung fest (SL).  Die Inhalte der Tagesordnung (TO) werden sowohl von er SL als auch von den Personalmitgliedern (PM) zusammengestellt.  Je nach TO können ebenfalls Elternvertreter zu den Versammlungen hinzugezogen werden.

 

1.2.4 Mitwirkung am Schulleben

> Koordination
In jeder Niederlassung gewährleistet ein PM die Koordination der allgemeinen Kommunikation und Verbindung mit der Schulleitung.  Dieses PM ist Ansprechpartner der SL und des Personals.

> Das Personal
In jeder Niederlassung hat jedes PM Verantwortungen zu tragen, für seine Arbeit und das Gelingen der Arbeit in der Schule.  Absprachen, gegenseitige Information und gemeinsames Handeln sind Elemente demokratischen Lebens und schließlich Ausdruck gemeinsamen Gestaltungswillens in der Schule.  So verabreden sich die PM einmal monatlich zu einem Treffen.

> Die Kinder
An der Schule wird den Kindern das Erlernen demokratischer Strukturen gelehrt.  Das Einüben von Gesprächsregeln, der Respekt der Mitschüler und Klassenregeln, das Übernehmen und Gestalten von Diensten, das freie Reden (Vortrag) und Schreiben sind wichtige Übungen demokratischer Mitwirkung.  Allesamt sind sie Aspekte aktiver Schülerbeteiligung.

> Die Eltern
Ergänzend zur Beteiligung der Erziehungsberechtigten [→ 1.1.2] bieten sich im Verlaufe der Schulzeit öfter Gelegenheiten, an Projekten aktiv mitzuwirken.  Die Klassenleiter suchen bei Bedarf den Kontakt zu den Eltern und informieren rechtzeitig darüber.
Bei wichtigen Projekten oder Themen wird die Meinung der Eltern eingenommen.  Dadurch erhalten sie Gelegenheit, Rückmeldungen zur Arbeit der Schule zu geben, bzw. Fragen zu stellen.
Eltern haben regelmäßig die Gelegenheit, sich an der Organisation und Durchführung des
Schullebens (Schulfeste, Projekte, Aufführungen, Begleitung bei Ausflügen, …) zu beteiligen.

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